Dr. Christoph Kölbel

Honorar für familienrechtliche Bearbeitung

Alle Einnahmen und Ausgaben im Privatbereich sind besonders spürbar. Familienrechtliche Ausgleichszahlungen betreffen diesen Bereich. Unterhalt kann lebenslang zu entrichten sein. Auch eine sehr hohe Zugewinnausgleichsschuld wird bei Beendigung der Ehe grundsätzlich als Einmalzahlung fällig. Je nach erbrechtlicher Gestaltung kann großes Vermögen in falsche Hände fallen. Deshalb ist die Investition in kompetenten familienanwaltlichen Rat lohnend.

Standardmäßig berechnen wir für das Erstgespräch im Bereich des Familienrechts € 150,00 und im Bereich des Erbrechts 180,00 €, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Weitere Honorarfragen können im ersten Besprechungstermin besprochen werden.


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