Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Dr. Kölbel ist Fachanwalt für Familienrecht.
Nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung ist für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen erforderlich.
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht, internationales Privatrecht im Familienrecht, Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich in seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen. Familienrecht ist eine Querschnittsmaterie mit Problemstellungen jenseits des Familienrechts. Sind einkommensteuerlich erfasste Einkünfte stets auch Einkünfte im unterhaltsrechtlichen Sinn und umgekehrt? Wie ist mit gemeinsamen Beteiligungen bzw. Berechtigungen der Eheleute (z. B. an Gesellschaften, Immobilien, Konten, Krediten und Mietverhältnissen) im Trennungs- und Scheidungsfall umzugehen? Sind Geschenke unter Ehegatten auch Schenkungen im Sinne des Zugewinnausgleichsrechts? Bestehen in Bezug auf Zuwendungen bei Scheitern der Ehe Rückgewähransprüche und wie sind diese familienrechtlich zu berücksichtigen? Wie steht es bei Rechten aus Nießbrauch oder Wohnrecht?